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Welche Änderungen treffen Sie?

Die Berechnung läuft direkt beim Eingeben. Fachbegriffe erklären wir dort, wo sie auftauchen.

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Was ändert sich bei den Zuzahlungen 2027?

Alle gesetzlichen Zuzahlungen steigen mit der Reform einmalig um 50 Prozent und werden danach nicht weiter erhöht. Das betrifft mehr als nur Medikamente.

Für Medikamente steigt der Eigenanteil von 5 € bis 10 € auf 7,50 € bis 15 €. Auch Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, die häusliche Krankenpflege und der Krankenhaus-Eigenanteil (von 10 € auf 15 € pro Tag, für höchstens 28 Tage im Jahr) werden teurer. Wie stark Sie das trifft, hängt davon ab, wie oft Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Wer wenig benötigt, zahlt nur wenige Euro mehr; wer chronisch krank ist, wird durch die Belastungsgrenze geschützt.

Zuzahlungen im Vergleich
LeistungBis 2026Ab 2027
Medikament5 € bis 10 €7,50 € bis 15 €
Heilmittel-Verordnung10 € bis 20 €15 € bis 30 €
Krankenhaus, pro Tag10 €15 €

Die Beträge steigen damit um 50 %. Die persönliche Belastungsgrenze gilt weiterhin.

Zahnersatz: Warum der Zuschuss sinkt und was das kostet

Bei Zahnersatz zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss. Dieser Festzuschuss sinkt mit der Reform um 10 Prozent. Den Unterschied tragen Sie selbst.

Ein Beispiel: Kostet eine Regelversorgung rund 1.400 € und lag der Festzuschuss bisher bei etwa 700 €, sind das rund 70 €, die Sie zusätzlich aufbringen. Ihr tatsächlicher Betrag hängt von der Behandlung ab. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Lücke schließen – ob sich das lohnt, sollten Sie in Ruhe prüfen.

Rechenbeispiel: 700 € bisheriger Zuschuss × 10 % Kürzung = 70 € mögliche Mehrkosten.

Beitragsbemessungsgrenze 2027: Wer mehr Beitrag zahlt

Die Beitragsbemessungsgrenze wird 2027 einmalig zusätzlich um 300 € pro Monat angehoben. Das betrifft nur gesetzlich Versicherte, deren Einkommen über der bisherigen Grenze von 5.813 € pro Monat liegt.

Liegt Ihr Einkommen höchstens an der bisherigen Grenze, entsteht durch diese Sonderanhebung kein Mehrbeitrag. Liegt es darüber, wird nur der Teil bis zur neuen Grenze zusätzlich beitragspflichtig. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Krankenversicherungsbeitrag grundsätzlich gemeinsam. Der Rechner weist deshalb nur Ihren Arbeitnehmeranteil aus.

Bei einem Einkommen, das mindestens 300 € über der alten Grenze liegt, beträgt die zusätzliche beitragspflichtige Grundlage 300 € im Monat. Der genaue Mehrbeitrag hängt auch vom Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab; ReformKlar rechnet mit dem in der Konfiguration hinterlegten Durchschnittswert.

Familienversicherung: Der Partnerzuschlag ab 2028

In der Familienversicherung sind Partner ohne eigenes Einkommen bislang beitragsfrei mitversichert. Ab 2028 ändert sich das: Für sie wird ein Zuschlag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens fällig.

Dieser Zuschlag gilt erst ab 2028 und ist im Rechner getrennt ausgewiesen. Es gibt aber wichtige Ausnahmen: Wer ein Kind bis zum siebten Lebensjahr betreut, einen Angehörigen nicht erwerbsmäßig pflegt, Pflegezeit in Anspruch nimmt, voll erwerbsgemindert ist oder die Regelaltersgrenze erreicht hat, bleibt vom Zuschlag ausgenommen. Verdient die Partnerin oder der Partner selbst genug, um eigenständig versichert zu sein, entfällt der Zuschlag ebenfalls.

Belastungsgrenze: Wann Sie sich von Zuzahlungen befreien lassen können

Ihre Zuzahlungen sind gedeckelt. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent.

Haben Sie diese Grenze im Laufe des Jahres erreicht, übernimmt Ihre Krankenkasse alle weiteren Zuzahlungen. Sie können sich dann befreien lassen. Der Antrag ist kostenlos – fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach. Sammeln Sie dafür Ihre Quittungen über Zuzahlungen.

Hinweis: Ob die Belastungsgrenzen mit der Reform ebenfalls steigen, ist zwischen den Quellen noch widersprüchlich und wird bis zum Start final geprüft. Wir rechnen bis dahin mit den bisherigen Werten von 1 und 2 Prozent.

Weitere Änderungen, die sich nicht einzeln berechnen lassen

Einige Änderungen betreffen viele Versicherte, lassen sich aber nicht als persönlicher Eurobetrag ausrechnen. Wir nennen sie hier der Vollständigkeit halber.

  • Cannabis-Blüten: Sie fallen aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung. Betroffene müssen sie in der Regel künftig selbst zahlen.
  • Hautkrebs-Screening: Die Untersuchung wird auf ein risikobasiertes Modell umgestellt und richtet sich stärker nach dem persönlichen Risiko.
  • Krankengeld: Eine neue Teil-Arbeitsfähigkeit mit 25, 50 oder 75 Prozent erleichtert die schrittweise Rückkehr in den Beruf.

Zeitplan der Reform

  1. 2026
    Beschluss und Vorbereitung

    Das Gesetz wird am 10. Juli 2026 beschlossen.

  2. 2027
    Die meisten Änderungen starten

    Höhere Zuzahlungen, geringerer Zahnersatz-Zuschuss und die höhere Beitragsbemessungsgrenze.

  3. 2028
    Partnerzuschlag kommt hinzu

    Bestimmte beitragsfrei mitversicherte Partner:innen werden zuschlagspflichtig.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Gesundheitsreform?

Das Gesetz wurde am 10. Juli 2026 beschlossen. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2027. Der Partnerzuschlag in der Familienversicherung kommt erst ab 2028.

Werden meine Eingaben gespeichert oder übertragen?

Nein. Die gesamte Berechnung läuft in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben an einen Server gesendet, gespeichert oder ausgewertet.

Wie genau ist das Ergebnis?

Das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis des heutigen Gesetzesstands. Bei den Zuzahlungen rechnen wir mit dem Mittelwert der gesetzlichen Spanne. Ihre tatsächlichen Kosten können abweichen.

Welche Zuzahlungen steigen 2027?

Alle gesetzlichen Zuzahlungen werden einmalig um 50 Prozent angehoben und danach nicht weiter erhöht. Das betrifft Medikamente (von 5 bis 10 auf 7,50 bis 15 Euro), Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, die häusliche Krankenpflege sowie den Krankenhaus-Eigenanteil (von 10 auf 15 Euro pro Tag, für höchstens 28 Tage im Jahr).

Cannabis auf Rezept: Was ändert sich?

Cannabis-Blüten fallen aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie Cannabis-Blüten auf Kassenkosten erhalten haben, müssen Sie diese künftig in der Regel selbst bezahlen. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Alternativen.

Was ändert sich beim Hautkrebs-Screening?

Das Hautkrebs-Screening wird auf ein risikobasiertes Modell umgestellt. Statt eines festen Intervalls für alle richtet sich die Untersuchung stärker nach dem persönlichen Risiko. Ihre Kasse informiert Sie über die konkreten Anspruchsvoraussetzungen.

Krankengeld: Was bringt die Teil-Arbeitsfähigkeit?

Neu ist eine gestufte Teil-Arbeitsfähigkeit. Sie können künftig zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeiten und für den übrigen Teil anteilig Krankengeld erhalten. Das erleichtert die schrittweise Rückkehr in den Beruf nach einer längeren Erkrankung.

Muss ich wegen der Reform etwas unternehmen?

In vielen Fällen nicht. Wenn Ihre Mehrkosten niedrig sind, müssen Sie nichts tun. Bei hohen Zuzahlungen können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen – das ist kostenlos.

Was ist die Belastungsgrenze?

Zuzahlungen sind auf 2 Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens gedeckelt, bei chronisch Kranken auf 1 Prozent. Ist die Grenze erreicht, übernimmt die Krankenkasse den Rest für den Rest des Jahres.

Warum sinkt der Zuschuss für Zahnersatz?

Die Krankenkassen zahlen einen festen Zuschuss zum Zahnersatz. Dieser Festzuschuss sinkt um 10 Prozent. Den Unterschied tragen Sie selbst, falls Sie Zahnersatz benötigen.

Wen betrifft der Partnerzuschlag ab 2028?

Er betrifft Menschen, deren Ehe- oder Lebenspartner beitragsfrei mitversichert ist und kein eigenes nennenswertes Einkommen hat. Ab 2028 wird dafür ein Zuschlag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens fällig.

Gilt die Reform auch für privat Versicherte?

Die meisten Änderungen betreffen die gesetzliche Krankenversicherung. Privat Versicherte sind von den Zuzahlungsregeln und der Beitragsbemessungsgrenze nicht in gleicher Weise betroffen.

Ist ReformKlar eine offizielle Seite der Regierung?

Nein. ReformKlar ist ein unabhängiges, kostenloses Informationsangebot. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Über diese Seite

ReformKlar wird von Jakob Dickhardt betrieben. Ziel ist, die Gesundheitsreform verständlich zu machen – neutral, nachvollziehbar und ohne Anmeldung. Wir beraten nicht individuell.

Die Seite kann künftig über klar gekennzeichnete Partnerlinks finanziert werden. Eine mögliche Vergütung beeinflusst weder die Berechnung noch die Reihenfolge der kostenlosen Hinweise.

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